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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28676 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Anti-Doping-Gesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Anti-Doping-Gesetzes) § 4a AntiDopG-E beinhaltet eine zusätzliche, bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder dem Abse- hen von Strafe bei Aufklärungs- oder Präventionshilfe (Kronzeugenregelung). Nummer 1 regelt die Aufklärungs- und Nummer 2 die Präventionshilfe. Die Regelung orientiert sich an § 31 BtMG. Diese Vorschrift regelt die Strafmilderung oder das Absehen von Strafe im Anwendungsbereich des BtMG. § 31 BtMG hat sich in der Praxis bewährt und dazu beigetragen, kri- minelle Strukturen mit Hilfe der Aussagen einzelner Täterinnen oder Täter aufzudecken. Dies wird auch für den Anwendungsbereich des AntiDopG angestrebt. Die kriminellen Strukturen sind hier sehr ähnlich. Es bedarf ent- sprechender „Insider-Informationen“, um Erkenntnisse zu gewinnen. Dementsprechend verlangt § 4a AntiDopG-E, ebenso wie § 46b StGB und § 31 BtMG, dass sich die Aufklärungs- oder Präventionshilfe auf eine Tat bezieht, die mit der eigenen Tat der sich offenbarenden Person „im Zusam- menhang steht“. Dieser Einschränkung bedarf es, weil das Ziel von § 4a AntiDopG-E nicht darin besteht, Täte- rinnen oder Täter zu animieren, Informationen an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, die sie lediglich „vom Hörensagen“ haben. Derartige Informationen sind in der Regel nicht belastbar, und die Ermittlungsbehörden könnten dadurch eher bei der Aufklärung behindert werden. Darüber hinaus soll § 4a AntiDopG-E auch keinen Anreiz dazu liefern, sich durch vage Behauptungen „freikaufen“ zu können. Die Einschränkung ist auch notwen- dig, weil ansonsten die gewährte Privilegierung mit dem in § 46 Absatz 1 Satz 1 StGB normierten Schuldprinzip nicht mehr in einem nachvollziehbaren Einklang stehen würde (vergleiche näher Bundestagsdrucksache 17/9695, S. 6 f., BGH, Urteil vom 20. Mä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.694 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28676, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.633–37.327 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert dc2862e7c0fc926c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP