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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28680 · S. 22

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentkostengesetzes – PatKostG)

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentkostengesetzes – PatKostG)
Zu Nummer 1 (§ 5 PatKostG)
Die vorgeschlagene Ergänzung des § 5 Absatz 1 dient der Verfahrensbeschleunigung. Es wird klargestellt, dass
die Klage in Verfahren vor dem Bundespatentgericht schon bei Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftman-
dates mit Angaben zum Verwendungszweck zugestellt werden kann.
Bei der Zahlung durch Erteilung eines gültigen SEPA-Basislastschriftmandats mit Angaben zum Verwendungs-
zweck handelt es sich um die am häufigsten gewählte Zahlungsart. Wenn das erteilte SEPA-Basislastschriftman-
dat gültig ist und im Vordruck A 9532 alle notwendigen Angaben vollständig gemacht wurden, kann man in der
Regel davon ausgehen, dass der Einzug auf der Grundlage des SEPA-Basislastschriftmandats erfolgreich durch-
geführt wird. Theoretisch besteht allerdings die Möglichkeit, dass das erteilte SEPA-Basislastschriftmandat wi-
derrufen wurde oder das Konto nicht gedeckt ist. In diesen nicht ganz auszuschließenden Fällen wäre dann keine
Zahlung der Gerichtskosten erfolgt.
Nach geltendem Recht soll die Klage erst nach Zahlung der Gerichtskosten an die Beklagtenseite zugestellt wer-
den. Da es sich um eine Soll-Bestimmung handelt, liegt die Entscheidung über eine etwaige Klagezustellung noch
vor Zahlungseingang im Ermessen der (Vorsitzenden) Richterinnen und Richter. Die Praxis ist unterschiedlich.
Ganz überwiegend warten die Nichtigkeitssenate auch im Falle der Zahlung durch Erteilung eines gültigen SEPA-
Basislastschriftmandats zunächst auf die Zahlungsanzeige, was zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung füh-
ren kann.
Durch die Neuregelung sollen die Nichtigkeitssenate in die Lage versetzt werden, die Klagezustellung bei Vor-
liegen eines SEPA-Lastschriftmandats mit Angaben zum Verwendungszweck regel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.487 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28680, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.566–67.053 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 5b85cfdf072509ab….

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