Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/28680 · S. 21
Zu Artikel 1 (Änderung des Patentgesetzes – PatG)
Zu Artikel 1 (Änderung des Patentgesetzes – PatG) Zu Nummer 1 (§ 26a PatG) In § 26a Absatz 1 PatG wird dem DPMA die Aufgabe übertragen, die Öffentlichkeit, insbesondere auch KMU, über Rechte des geistigen Eigentums und deren Schranken sowie über die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte in allgemeiner Form zu informieren, wobei keine Rechtsdienstleistungen erbracht werden (§ 2 Absatz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz). Eine auf die individuelle Situation der Anmelderin oder des Anmelders bezogene Beratung, die die gebotene Neutralität des DPMA bei der Prüfung der Anmeldung von Rechten am geistigen Eigentum gefährden könnte, soll nicht stattfinden. Durch die Informationen des DPMA, die in bewährter Weise in Kooperation mit den 19 Patentinformationszentren zur Verfügung gestellt werden, sollen Öffentlichkeit und KMU für die Thematik des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums und den damit verbundenen wirtschaft- lichen Nutzen sensibilisiert werden. KMU sollen zukünftig über hinreichende abstrakt-generelle Kenntnisse über Rechte des geistigen Eigentums verfügen, um im Einzelfall eine fundierte Entscheidung über eine etwaige An- meldung von Rechten sowie sonstigen Schutzmöglichkeiten und über ihre Nutzung treffen und eine unabhängige konkret-individuelle rechtliche Beratung durch die rechtsberatenden Berufe hierzu in Anspruch nehmen zu kön- nen. Das DPMA soll über sämtliche Rechte des geistigen Eigentums einschließlich nicht registrierter Rechte wie das Urheberrecht und das Recht der Geschäftsgeheimnisse informieren. Dies wird zu einer Optimierung der Nut- zung von Schutzrechten insbesondere durch KMU beitragen. Eine Rechtsberatung, insbesondere eine auf die in- dividuelle Anmeldersituation bezogene Beratung, soll durch das DPMA dagegen nicht erfolgen. Ein Interessen-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.989 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28680, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.577–61.566 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 5b85cfdf072509ab….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP