Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/28679 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Das Tatbestandsmerkmal „schwerwiegend“ in § 238 Absatz 1 StGB wird durch „nicht unerheblich“ ersetzt. Da- mit wird die Strafbarkeitsschwelle bei Nachstellungen herabgesetzt, weil künftig niedrigere Anforderungen an die Eignung des Täterverhaltens zur potenziellen Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers gestellt wer- den. Die darin liegende Pönalisierung weiterer Verhaltensweisen ist zugunsten eines besseren Schutzes von Nach- stellungsopfern erforderlich. Zugunsten des Opfers und auch des allgemeinen Vertrauens in den Rechtsstaat ist strafrechtlicher Schutz nicht erst dann geboten, wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestal- tung droht, sondern schon davor. Erfasst werden neben allen schon bisher strafbaren Nachstellungsverhaltenswei- sen künftig auch solche, bei denen eine Eignung besteht, die Lebensführung des Opfers zwar nicht schwerwie- gend, aber immerhin nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Das kann etwa bei solchen Verhaltensweisen der Fall sein, bei denen das Opfer aufgrund einer länger andauernden Vielzahl von unerwünschten Anrufen des Täters oder aufgrund einzelner bedrohlicher Anrufe seine Telefonnummer wechselt. Auch bei einem Austritt aus einem Verein mit dem Zweck, im Rahmen des Vereinslebens nicht weiteren übergriffigen Kontaktaufnahmen durch den Täter ausgesetzt zu sein, kann das Merkmal erfüllt sein, gerade wenn der Verein zuvor eine zentrale Rolle bei der Freizeitgestaltung des Opfers eingenommen hat. Drucksache 19/28679 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Ersetzung des Begriffs „beharrlich“ durch den Begriff „wiederholt“ in § 238 Absatz 1 StGB sorgt für eine leichtere Handhabbarkeit der Vorschrift in der Praxis und ebenf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.005 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28679, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.891–33.896 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 570807c4e24f76e4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP