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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28655 · S. 31

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Tabaksteuergesetzes [1.7.2022])

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Tabaksteuergesetzes [1.7.2022])
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Inhaltsübersicht wird angepasst.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 1 Absatz 1 Satz 1
Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen nunmehr der Besteuerung unterworfen werden.
Dies dient der Verringerung des Konsums von gesundheitsschädlichem Nikotin.
Zu Buchstabe b
§ 1 Absatz 2b – neu –
Als nikotinhaltige Substanzen werden Zubereitungen mit Nikotin, die zur Verwendung in sogenannten E-Ziga-
retten oder E-Shishas geeignet sind, definiert. Diese werden immer häufiger als Substitut zur Zigarette oder zur
konventionellen Shisha konsumiert. Es handelt sich dabei in der Regel um chemische Zubereitungen (z. B. fest,
flüssig, pastös oder gelartig), die durch Inhalation eines durch Temperatureinwirkung erzeugten Aerosols oder
Rauches konsumiert werden.
E-Zigaretten sind Vorrichtungen verschiedenartiger Handelsbezeichnungen sowie in verschiedenartiger Aufma-
chung. Sie ermöglichen, flüssige Stoffe in Aerosole (Dampf, Rauch, Nebel) umzuwandeln. Diese werden vom
Konsumenten mittels eines Mundstücks durch Inhalation in die Mundhöhle aufgenommen.
Zu Nummer 3
§ 1b – neu –
Für die verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen zu nikotinhaltigen Substanzen wird auf die für Tabakwaren gel-
tenden Vorschriften verwiesen. Da es sich bei der Verbrauchsteuer auf nikotinhaltige Substanzen jedoch um eine
nicht harmonisierte Steuer handelt, können die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Beförderung unter
Steueraussetzung, den innergemeinschaftlichen Verkehr, die Ausfuhr aus dem Steuergebiet über andere Mitglied-
staaten, die Entstehung der Steuer und den Zeitpunkt, der für ihre Bemessung maßgebend ist, sowie die Person
des Steuerschuldners nicht angewendet werden. Deshalb wird hierfür 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.055 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28655, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.037–77.092 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 7c6aca70fedc27ca….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP