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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28652 · S. 32
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Einfügung des § 4k EStG im vorliegenden Änderungsgesetz. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe d Satz 3 – neu – § 3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe d Satz 3 EStG setzt wie § 8b Absatz 1 Satz 3 KStG Artikel 9 Absatz 2 Buch- stabe b i. V. m. Artikel 2 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der ATAD um. Auf die Begründung zu § 8b Ab- satz 1 Satz 3 KStG wird verwiesen. Zu Buchstabe b § 3 Nummer 41 – aufgehoben – Mit Einführung des neu gefassten § 11 AStG wird die Vermeidung einer Doppelbelastung im Ausschüttungs- bzw. Veräußerungsfall durch Berücksichtigung eines Kürzungsbetrags gewährleistet. Der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 41 EStG bedarf es daher nicht mehr. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 Bei Wegfall einer Beschränkung von deutschen Besteuerungsrechten („Verstärkung“, z. B. auf Grund der Über- führung eines Wirtschaftsguts aus einer Anrechnungsbetriebsstätte in eine inländische Betriebsstätte) erfolgt die sich aus Artikel 5 Absatz 5 ATAD ergebende Verpflichtung zur grundsätzlichen Anerkennung des vom auslän- dischen Staat im Rahmen seiner Entstrickungsbesteuerung angesetzten Wertes gesetzestechnisch in der Weise, dass auf Antrag zunächst eine Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz EStG – neu – und anschlie- ßend eine Einlage nach § 4 Absatz 1 Satz 9 EStG – neu – fingiert wird (siehe auch Begründung zu § 4 Absatz 1 Satz 9 EStG). Dies entspricht reziprok analog der Technik bei Eintritt eines Ausschlusses oder einer Beschrän- kung des deutschen Besteuerungsrechts. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann in diesen Fällen unter den Voraussetzungen des § 34c EStG die ausländische Steuer angerechnet oder abge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 38.607 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.927–126.534 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8962cd8796a70172….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP