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Artikel 5 · BT-Drs. 19/28656 · S. 30

Zu Artikel 5 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 17 Absatz 1 Satz 3
Es handelt sich um eine klarstellende Folgeänderung aus der Einfügung des neuen § 1a KStG. Die Anteile i. S. d.
§ 1a Absatz 3 KStG – neu – an einer optierenden Gesellschaft werden (wie bereits von § 1a Absatz 3 KStG – neu
– angeordnet) auch in § 17 Absatz 1 Satz 3 EStG den dort aufgeführten Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft
gleichgestellt.
Zu Nummer 2
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Satzteil vor Satz 2
Es handelt sich um eine klarstellende Folgeänderung aus der Einfügung des neuen § 1a KStG. Die Bezüge i. S. d.
§ 1a Absatz 3 KStG – neu – aus einer optierenden Gesellschaft werden (wie bereits von § 1a Absatz 3 KStG –
neu – angeordnet) auch in § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG den dort aufgeführten Bezügen aus einer Kapitalgesell-
schaft gleichgestellt. Zudem werden der bisherige Begriff der „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ durch
den im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zwischenzeitlich verwandten Begriff
„Genossenschaften“ ersetzt sowie die Ausbeuten und bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer ju-
ristischen Person haben, mangels praktischen Anwendungsbereichs gestrichen.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28656, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.249–82.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert d15aee9268c1e0a7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP