Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/28656 · S. 30
Zu Artikel 5 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Es handelt sich um eine klarstellende Folgeänderung aus der Einfügung des neuen § 1a KStG. Die Anteile i. S. d. § 1a Absatz 3 KStG – neu – an einer optierenden Gesellschaft werden (wie bereits von § 1a Absatz 3 KStG – neu – angeordnet) auch in § 17 Absatz 1 Satz 3 EStG den dort aufgeführten Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Zu Nummer 2 § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satzteil vor Satz 2 Es handelt sich um eine klarstellende Folgeänderung aus der Einfügung des neuen § 1a KStG. Die Bezüge i. S. d. § 1a Absatz 3 KStG – neu – aus einer optierenden Gesellschaft werden (wie bereits von § 1a Absatz 3 KStG – neu – angeordnet) auch in § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG den dort aufgeführten Bezügen aus einer Kapitalgesell- schaft gleichgestellt. Zudem werden der bisherige Begriff der „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ durch den im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zwischenzeitlich verwandten Begriff „Genossenschaften“ ersetzt sowie die Ausbeuten und bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer ju- ristischen Person haben, mangels praktischen Anwendungsbereichs gestrichen.
BT-Drs. 19/28656 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/28656, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.249–82.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert d15aee9268c1e0a7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP