Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/28656 · S. 28
Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 1 Umwandlungen von Körperschaften ohne Aufdeckung der stillen Reserven sind bislang nur nach dem ausschließ- lich auf EU/EWR-Gesellschaften anwendbaren Zweiten bis Fünften Teil des Umwandlungssteuergesetzes sowie nach § 12 Absatz 2 KStG (Verschmelzung von Drittstaaten-Körperschaften desselben Staates) möglich. Für weltweit tätige Unternehmen mit Tochtergesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kön- nen allerdings auch andere, bislang nicht steuerneutral mögliche Umstrukturierungen betrieblich sinnvoll sein. Dies betrifft namentlich Ab- oder Aufspaltungen von Drittstaatengesellschaften sowie Verschmelzungen auch über Staatsgrenzen hinweg (soweit derartige grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem Recht der betroffe- nen Staaten möglich ist). Durch die Integration des § 12 Absatz 2 KStG in das Umwandlungssteuergesetz unter Wegfall des Erfordernisses, dass die Verschmelzung zwischen Körperschaften desselben Drittstaats stattfinden muss, die Streichung der zwingenden Liquidationsbesteuerung bei Wegzügen von Körperschaften in Drittstaaten (§ 12 Absatz 3 KStG) sowie die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des Umwandlungssteuerge- setzes auf Drittstaatenspaltungen und Umwandlungen von Körperschaften unter Beteiligung von anderen über- nehmenden Rechtsträgern als Körperschaften unter Beteiligung von Rechtsträgern aus Drittstaaten wird das Um- wandlungssteuerrecht für Körperschaften umfassend globalisiert. Voraussetzung für eine Steuerneutralität ist auch in den neu hinzukommenden Fällen, dass die Umwandlung die Strukturmerkmale einer inländischen Umwandlung aufweist und keine Besteuerungsrechte der Bundesrepublik Deutschland beschränkt oder ausgeschlossen werden. Zu Buchstabe a § 1
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.416 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28656, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.273–76.689 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert d15aee9268c1e0a7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP