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Artikel 4 · BT-Drs. 19/28649 · S. 59

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Satz 1
Die Übergangszeit ist so bemessen, dass Unternehmen genügend Vorbereitungszeit haben und die Anforderungen
des Gesetzes ab Inkrafttreten umsetzen können.
Zu Satz 2
Das Inkrafttreten von § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 2 sowie §§ 19 bis 21 des Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten in Artikel 1 am Tag der Ver-
kündung begründet sich allein mit der gegebenenfalls nötigen Vorbereitung des ersten Rechenschaftsberichts der
Behörde und hat keine Auswirkung auf das Inkrafttreten der behördlichen Kontrollbefugnisse am 1. Januar 2023.
Drucksache 19/28649 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten (NKR-Nr. 5762, BMAS)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand: Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 43,5 Mio. Euro
davon aus Informationspflichten: 15,1 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 109,7 Mio. Euro
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 5,2 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Länder und Kommunen
12.000 Euro
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 87.000 Euro
Nutzen Das Ressort hat sich mit dem Nutzen des Vor-
habens auseinandergesetzt. Als qualitativer
Nutzen aus dem Gesetz ergibt sich zum einen
die Stärkung der Rechte der von Unternehmens-
aktivitäten betroffenen Menschen in den Liefer-
ketten. Zum anderen nutzt das Gesetz auch den
legitimen Interessen der Unternehmen hinsicht-
lich Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbe-
dingungen.
Deutscher Bundestag – 19. W

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.484 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28649, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.215–223.699 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 7c1905fe2ebc9bb4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP