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Artikel 4 · BT-Drs. 19/28649 · S. 59
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Zu Satz 1 Die Übergangszeit ist so bemessen, dass Unternehmen genügend Vorbereitungszeit haben und die Anforderungen des Gesetzes ab Inkrafttreten umsetzen können. Zu Satz 2 Das Inkrafttreten von § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 2 sowie §§ 19 bis 21 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten in Artikel 1 am Tag der Ver- kündung begründet sich allein mit der gegebenenfalls nötigen Vorbereitung des ersten Rechenschaftsberichts der Behörde und hat keine Auswirkung auf das Inkrafttreten der behördlichen Kontrollbefugnisse am 1. Januar 2023. Drucksache 19/28649 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (NKR-Nr. 5762, BMAS) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand: Keine Auswirkungen Wirtschaft Jährlicher Erfüllungsaufwand: 43,5 Mio. Euro davon aus Informationspflichten: 15,1 Mio. Euro Einmaliger Erfüllungsaufwand: 109,7 Mio. Euro Verwaltung Bund Jährlicher Erfüllungsaufwand: 5,2 Mio. Euro Einmaliger Erfüllungsaufwand: Länder und Kommunen 12.000 Euro Jährlicher Erfüllungsaufwand: 87.000 Euro Nutzen Das Ressort hat sich mit dem Nutzen des Vor- habens auseinandergesetzt. Als qualitativer Nutzen aus dem Gesetz ergibt sich zum einen die Stärkung der Rechte der von Unternehmens- aktivitäten betroffenen Menschen in den Liefer- ketten. Zum anderen nutzt das Gesetz auch den legitimen Interessen der Unternehmen hinsicht- lich Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbe- dingungen. Deutscher Bundestag – 19. W
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.484 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28649, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.215–223.699 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 7c1905fe2ebc9bb4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP