Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 19/28444 · S. 16

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Durch die weiter andauernde COVID-19-Pandemie und die in diesem Zusammenhang häufigere Inanspruch-
nahme des Kinderkrankengeldes kann die bestehende Regelung hinsichtlich des Leistungszeitraums nicht ausrei-
chend sein. Mit der auf das Jahr 2021 begrenzten weiteren zeitlichen Ausdehnung des Leistungszeitraums wird
dieser Situation Rechnung getragen und gesetzlich versicherten Elternteilen ermöglicht, für weitere zehn zusätz-
liche Arbeitstage (weitere 20 zusätzliche Arbeitstage für Alleinerziehende) das Kinderkrankengeld in Anspruch
zu nehmen.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Home-
office erbracht werden kann.

BT-Drs. 19/28444 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28444, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.522–58.223 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b7c7fe636a1e944e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP