Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/28444 · S. 16
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Durch die weiter andauernde COVID-19-Pandemie und die in diesem Zusammenhang häufigere Inanspruch- nahme des Kinderkrankengeldes kann die bestehende Regelung hinsichtlich des Leistungszeitraums nicht ausrei- chend sein. Mit der auf das Jahr 2021 begrenzten weiteren zeitlichen Ausdehnung des Leistungszeitraums wird dieser Situation Rechnung getragen und gesetzlich versicherten Elternteilen ermöglicht, für weitere zehn zusätz- liche Arbeitstage (weitere 20 zusätzliche Arbeitstage für Alleinerziehende) das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Home- office erbracht werden kann.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28444, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.522–58.223 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b7c7fe636a1e944e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP