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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28410 · S. 11

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Die Änderungen der Inhaltsangabe sind redaktionelle Folgeänderungen.

Zu Nummer 2
Die europäischen Richtlinien sehen eine Meldung an die Europäische Kommission in dem Fall vor, dass ein
Mitgliedstaat der Auffassung ist, eine harmonisierte Norm oder ein normatives Dokument stehe nicht im Einklang
mit den Anforderungen der Richtlinien. Bislang reicht nach Mess- und Eichrecht die Auffassung einer einzigen
Marktüberwachungsbehörde (d.h. der Behörde eines Bundeslandes) aus, um eine Meldung an die Europäische
Kommission auszulösen. Dies kann dazu führen, dass Deutschland (nach nationalem Recht) einen Prozess ansto-
ßen muss, der inhaltlich von den übrigen Marktüberwachungsbehörden/Bundesländern und dem Bund nicht mit-
getragen wird. Hier ist eine Anpassung an den Wortlaut (Meldung durch den Mitgliedstaat) erforderlich.

Zu Nummer 3
Die Änderung dient lediglich der Klarstellung, dass die Konformitätsbewertungsstelle nach dem Recht eines Mit-
gliedstaats gegründet sein muss. Eine besondere Rechtsform wird nicht vorgeschrieben, um auch Konformitäts-
bewertungsstellen bei Behörden zu ermöglichen.

Zu Nummer 4
Die Richtlinien sehen eine Plattform für die europaweite Koordinierung der Konformitätsbewertungsstellen vor.
Diese wurde von der Europäischen Kommission noch nicht festgelegt. Dennoch sind in diesem Rahmen alle Kon-
formitätsbewertungsstellen zur Mitarbeit verpflichtet. Dies ist im Mess- und Eichrecht bislang nur für die natio-
nale Kooperation festgeschrieben.

Zu Nummer 5
Bislang fehlt eine Regelung zu akkreditierten internen Stellen. Diese gibt es in Deutschland nicht; dennoch muss
sich der Wortlaut der Richtlinie im deutschen Recht wiederfinden.

Zu Nummer 6
Anpassung an Wortlaut der Richtlinien.

Zu Nummer 7
Redaktionelle Korrektur.

Zu Nummer 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.635 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/28410 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28410, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.634–27.269 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ef650209b4c28dd5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP