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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28402 · S. 16
Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung) Zu Nummer 1 (§ 48 Absatz 1 Satz 1) Zu Buchstabe a (Nummer 12) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung infolge der nachfolgenden Änderungen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28402 Zu Buchstabe b (Neue Nummern 12a und 12b) Mit der neuen Nummer 12a wird eine Rechtswegverkürzung für sämtliche Streitigkeiten über Gewässerbenut- zungen im Zusammenhang mit der aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vorgesehenen Einstel- lung von Braunkohletagebauen eingeführt. Neben der Zulassung von Rahmenbetriebsplänen bedarf die Umpla- nung von Braunkohletagebauen in aller Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Über die was- serrechtliche Erlaubnis entscheidet die Bergbehörde (s. § 19 Absatz 2 WHG). Die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Bewilligungen werden jedoch nicht von den bergrechtlichen Betriebsplänen konzentriert. Außerdem wird mit der neuen Nummer 12b für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für Gewässeraus- bauten im Zusammenhang mit der aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vorgesehenen Einstel- lung von Braunkohletagebauen eine neue erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte bzw. Ver- waltungsgerichtshöfe geschaffen. Dies betrifft insbesondere Gewässerausbauten zur Herstellung von sogenannten Tagebaurestseen. Gewässerausbauten für Tagebaurestseen bedürfen keiner bergrechtlichen Zulassung, sondern sind in eigenständigen wasserrechtlichen Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach den §§ 68 ff. WHG zuzulassen. Da sich die angestrebte Beschleunigungswirkung nur erreichen lässt, wenn sämtliche das Vorhaben betreffenden und für die entsprechende Änderung der Abbauführung erforder
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.638 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28402, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.425–51.063 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cae2c3a145ac3200….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP