Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/28402 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesberggesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesberggesetzes) Zu Nummer 1 Nummer 1 regelt die redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht durch Einfügung der Angabe des neuen § 57e BBergG. Zu Nummer 2 (§ 3 Absatz 3) Bisher gilt Lithium nur als bergfreier Bodenschatz, wenn es gediegen oder als Erz vorkommt. Das deckt nicht zweifelsfrei alle Lithiumvorkommen in Deutschland ab. Deshalb wird Lithium in der Aufzählung der bergfreien Bodenschätze an anderer Stelle genannt, so dass die Einschränkung, dass es gediegen oder als Erz vorkommen müsse, um als bergfrei zu gelten, nicht mehr gilt. Diese neue Einordnung aller Lithiumvorkommen als bergfrei ist geboten. In Deutschland kommt Lithium nur als Erz oder in wässrigen Lösungen vor. Bei Erzen ist die Recht- lage klar. In Praxis spielt die potenzielle Gewinnung gelöster Lithiumsalze in Deutschland eine Rolle. Die Berg- ämter verzeichnen Nachfragen nach der rechtlichen Einordnung des Lithiums in diesen Fällen. Über diese Vor- kommen herrscht bisher rechtliche Unklarheit. Teilweise werden sie als Sole eingestuft und damit als bergfrei, teilweise als grundeigen. Diese Unsicherheit führt zur Zurückhaltung von Investoren, die Lithium aufsuchen wol- len. Aufgrund der knappen Lithiumreserven ist es notwendig, für eine geordnete Nutzung zu sorgen. Durch die Neuregelung wird eine Gleichstellung mit den bergfreien Bodenschätzen erreicht, für die eine Bergbauberechti- gung erforderlich ist. Das ist notwendig und angemessen. Ohne eine Neuregelung würden – wegen der rechtlichen Unsicherheit – die Vorkommen gar nicht oder jedenfalls weniger als volkswirtschaftlich gewünscht aufgesucht und gewonnen. Im Regelfall erstrecken sich Lithiumvorkommen in wässrigen Lösungen über viele Grundstücks- grenzen. Behandelte man sie als grundeigene Bodenschätze, so müssten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.457 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28402, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.968–47.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cae2c3a145ac3200….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP