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Artikel 5 · BT-Drs. 19/28399 · S. 45
Zu Artikel 5 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 64 ArbGG) Mit der Änderung wird klargestellt, dass die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes zum elektronischen Rechts- verkehr auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gelten. Die Vorschriften zum elektronischen Rechtsver- kehr befinden sich in den §§ 46c bis 46g und damit im ersten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des dritten Teils des Gesetzes – Urteilsverfahren, erster Rechtszug. Die Verweisnorm des Berufungsverfahrens, § 64 Ab- satz 7, enthält eine Aufzählung, welche Vorschriften des Urteilsverfahrens des ersten Rechtszugs anwendbar sind. Die Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr in den §§ 46c ff sind dabei nicht aufgezählt. Daher ist die Drucksache 19/28399 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anwendbarkeit der arbeitsgerichtlichen Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr für das Berufungsverfah- ren unklar. Dies führte in der Praxis dazu, dass auf die jedenfalls anwendbaren Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr der Zivilprozessordnung zurückgegriffen wurde. Diese sind über den allgemeinen Verweis auf die Zivilprozessordnung in § 64 Absatz 6 anwendbar. Inhaltlich entsprechen sich die Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs im Arbeitsgerichtsgesetz und in der Zivilprozessordnung. Zu Klarstellung der Rechtslage soll nunmehr in § 64 Absatz 7 ausdrücklich geregelt werden, dass auch im Beru- fungsverfahren die Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr des Arbeitsgerichtsgesetzes entsprechend an- gewendet werden. Dabei sollen, wie die Aufzählung der Paragrafennummern belegt (§§ 46c bis § 46g), alle ent- sprechenden Vorschriften Anwendung finden, auch wenn die Vorschriften in der Beschreibung nach der Para
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.772 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28399, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 153.762–159.534 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 142037455870ec1b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP