Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/28173 · S. 81
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Durch Artikel 3 sollen Vorschriften zu einem deklaratorischen Stiftungsregister ins Bürgerliche Gesetzbuch ein- gefügt werden, mit denen insbesondere die Registerplichten der Stiftungen und ihrer Organe sowie die Publizi- tätswirkung des Registers geregelt werden. Ergänzt werden sollen diese Vorschriften zum Stiftungsregister im Bürgerlichen Gesetzbuch durch ein Stiftungsregistergesetz, das durch Artikel 4 geschaffen werden soll und das die näheren Einzelheiten zum Inhalt des Registers, zur Registerführung und zur Einsichtnahme in das Register regeln soll. Für das Stiftungsregister sollen Gebühren erhoben werden. Die näheren Einzelheiten zur Gebührenpflicht, insbe- sondere zu den gebührenpflichtigen Tatbeständen, den Gebührenschuldnern, den Gebührensätzen sowie zu etwa- ige Gebührenbefreiungen werden in einer gesonderten Gebührenverordnung auf der Grundlage des § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes (BGebG) geregelt. Zu § 82b BGB-neu (Stiftungsregister und Anmeldung der Stiftung) § 82b BGB-neu sieht Regelungen zu einem neu zu schaffenden Stiftungsregister vor, in das alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts aufgrund der Anmeldung durch den Stiftungsvorstand einzutragen sind. Zu Absatz 1 § 82b Absatz 1 BGB-neu regelt die Einführung des Stiftungsregisters, das am 1. Januar 2026 seinen Betrieb auf- nehmen soll. Die näheren Vorschriften zur Führung des Registers sollen in dem in Artikel 4 enthaltenen Stiftungs- registergesetz geregelt werden. Mit dem neuen Stiftungsregister soll die Transparenz über Stiftungen erhöht wer- den und Stiftungen insbesondere der Nachweis der Vertretungsberechtigung der Mitglieder ihres Vorstands, ihrer besonderen Vertreter und ihrer Liquidatoren erleichtert werden. Das S
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.874 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28173, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 272.878–298.752 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 89e3da27f66ae846….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP