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Artikel 4 · BT-Drs. 19/28166 · S. 39

Zu Artikel 4 (Änderungen weiterer Gesetze)

Zu Artikel 4 (Änderungen weiterer Gesetze)
Zu Nummer 1 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für Produktinterventionsmaßnahmen auf der Grundlage von Artikels 42 der
Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und § 15 WpHG kann die Heranziehung von Wirtschaftsprüfern und anderer
sachverständiger Personen und Einrichtungen notwendig sein. Dies kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn
komplexe Gruppenstrukturen mit gruppeninternen Zahlungsströmen vorliegen oder Anlegergelder zu Investiti-
onszwecken in das Ausland weitergereicht werden. In diesem Fall sind unter Umständen komplexe Bewertungs-
fragen, wie etwa hinsichtlich der Werthaltigkeit von Anlagevermögen oder fremder Rechnungslegungsstandards,
zu klären.
Zu Nummer 2 (Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des
Bundes)
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Umnummerierung des Wertpapierprospektgesetzes durch
das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
vom 8. Juli 2019. In Artikel 4 Absatz 52 Nummer 2 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Ge-
bührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) war bislang bestimmt, dass § 33 des Wertpapier-
prospektgesetzes mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 aufgehoben wird. § 33 des Wertpapierprospektgesetzes in
der am 18. Juli 2016 geltenden Fassung entspricht dem heute geltenden § 23 des Wertpapierprospektgesetzes, es
ist lediglich eine Umnummerierung erfolgt. Diese Umnummerierung ist auch in Artikel 4 Absatz 52 des Gesetzes
zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes nachzuvollziehen.
Drucksache 19/28166 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Herkunft

BT-Drs. 19/28166, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.237–107.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 74125fb726d9b1a2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP