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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28185 · S. 48

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes)

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes)
Mit der Neufassung des § 5 wird der Datensatz, der von den Krebsregistern an das ZfKD zu übermitteln ist, um
klinische Krebsregisterdaten erweitert. Dadurch können die zu einem Erkrankungsfall vorliegenden Informatio-
nen aufgrund ihres Umfangs indirekt personenbeziehbar sein, so dass der beim ZfKD vorliegende Datensatz nach
der Erweiterung als personenbezogener Datensatz anzusehen ist. Die Übermittlung des erweiterten Datensatzes
tritt nach Maßgabe des Artikels 4 dieses Gesetzes am 1. Januar 2022 in Kraft, um eine Datenübermittlung an das
ZfKD im Jahr 2021 basierend auf dem bisherigen Datensatz des § 5 Absatz 1 in der Fassung des Artikels 1 si-
cherzustellen.
Die Überschrift des § 5 wird durch die Neufassung im Hinblick auf die im Absatz 6 neugeregelte Verordnungs-
ermächtigung ergänzt.
Zu Absatz 1
Im Absatz 1 ist der erweiterte Datensatz festgelegt. Gegenüber der bisherigen Regelung, die auf die bis zum Ende
eines Jahres erfassten Krebsneuerkrankungen Bezug genommen hat, wird klargestellt, dass alle bis zum Ende
eines Jahres erfasste Erkrankungsfälle von Personen, die ihren Wohnort in dem Erfassungsgebiet des Krebsregis-
ters haben, von den Krebsregistern zu übermitteln sind. Die Übermittlung der möglichst vollständigen Daten zu
allen bis zum Ende eines Kalenderjahres diagnostizierten Erkrankungsfällen hat jährlich zu erfolgen. Die von den
Krebsregistern übermittelten Daten erstrecken sich auf alle Daten auch aus den Vorjahren, soweit diese nicht nach
dem jeweiligen Landesrecht gelöscht wurden. Die Erfassung auch der Vorjahre ist von Bedeutung, da die Analyse
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/28185
von individuellen Krankheitsverläufen nicht nach einigen Jahren endet. Bei ei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.191 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28185, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 150.162–169.353 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3D4 · Prüfwert 793d7766255432e9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP