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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28180 · S. 41

Zu Artikel 2 (Änderung des Verpackungsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Verpackungsgesetzes)
Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zur Änderung des UStatG. Die Zentrale Stelle Verpackungsregis-
ter nach § 3 Absatz 18 Verpackungsgesetz muss in die Lage versetzt werden, die ihr durch die Änderung des
Umweltstatistikgesetzes erwachsenden Verpflichtungen auch erfüllen zu können.
Zu Nummer 1
Diese Änderung ist durch den Ersatz des aufgehobenen § 5 Absatz 2 durch den neuen §5a bedingt.
Zu Nummer 2
Die Erhebung wird als Sekundärerhebung durchgeführt: Die bereits bei der Zentralen Stelle vorliegenden (Ver-
waltungs-)Daten werden nicht nochmal separat bei den Systemen und Branchenlösungen erhoben, sondern direkt
bei der Zentralen Stelle (Reduzierung von Statistikpflichten).

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Herkunft

BT-Drs. 19/28180, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 131.127–131.866 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert d4d16547e0f49e4e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP