Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/28177 · S. 140
Zu Artikel 8 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 8 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 (Anfügen von § 387 Absatz 6 FamFG) Die bisherige Ermächtigung in § 9b Absatz 4 HGB zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung einzelner Bestimmungen in Bezug auf das Europäische System der Registervernetzung wird aus systematischen Gründen in § 387 Absatz 6 FamFG verschoben und mit der Verordnungsermächtigung für die HRV zusammengefasst. Dadurch soll es künftig möglich sein, in der HRV auch Regelungen in Bezug auf das Europäische System der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 141 – Drucksache 19/28177 Registervernetzung zu treffen, wie es mit den §§ 11, 38b HRV-E im Rahmen dieses Gesetzes erfolgt. Das Euro- päische System der Registervernetzung ist sowohl technisch als auch rechtlich eng mit den Regelungen zum Han- delsregister verbunden, sodass sich eine Regelung in einer gemeinsamen Verordnung anbietet. Die nationalen Regelungen zum Europäischen System der Registervernetzung werden zudem ergänzt durch die detaillierten Regelungen in der EU-Durchführungsverordnung zur GesRRL). Bereits die Regelungen der alten Fassung der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission2), die in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar war, waren hinreichend spezifiziert; daher bedurfte es bislang keiner Ausübung der in § 9b Absatz 4 HGB enthaltenen Ermächtigung. Zukünftig sollen jedoch zur Umsetzung der Richtlinienbestimmungen flankie- rende Regelungen zum Europäischen System der Registervernetzung in die HRV aufgenommen werden können. Die in § 9b Absatz 4 Nummer 4 HGB bisher enthaltene Ermächtigung zur Bestimmung des Zeitpunktes der erst- maligen Datenübermittlung wird
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.578 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 538.091–540.669 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9c888a5ee3e5dc0f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP