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Artikel 22 · BT-Drs. 19/28177 · S. 164

Zu Artikel 22 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes)

Zu Artikel 22 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeänderung zu den Anpassungen im GenG.

Zu Nummer 2 (Änderung von § 12 GenG)
Die Änderungen in § 12 GenG sind Folgeänderungen zur Anpassung des registerlichen Bekanntmachungswesens.
Da zukünftig eine Bekanntmachung gemäß § 156 GenG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 HGB-E dadurch erfolgt,
dass die Eintragungen erstmalig über das nach § 9 Absatz 1 HGB bestimmte elektronische Informations- und
Kommunikationssystem abrufbar sind, erfolgt insoweit ohnehin eine vollständige Veröffentlichung der Satzung.

Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3 (Änderung von § 16 GenG)
Dies ist eine Folgeänderung zur Änderung von § 12 GenG.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 165 –                        Drucksache 19/28177


Zu Nummer 4 (Änderung von § 22 GenG)
Dies ist eine Folgeänderung zur Änderung des registerlichen Bekanntmachungswesens in § 10 HGB-E.

Zu Nummer 5 (Änderung von § 28 GenG)
Dies ist eine Folgeänderung zur Änderung des registerlichen Bekanntmachungswesens in § 10 HGB-E.

Zu Nummer 6 (Änderung von § 29 GenG)
Die Änderung in § 29 Absatz 3 GenG entspricht der Änderung in § 15 Absatz 3 HGB-E hinsichtlich der positiven
Publizitätswirkung des Genossenschaftsregisters aufgrund der Anpassung des Bekanntmachungswesens.

Zu Nummer 7 (Änderung von § 42 GenG)
Dies ist eine Folgeänderung zur Änderung von § 28 GenG.

Zu Nummer 8 (Änderung von § 51 GenG)
Dies ist eine Folgeänderung zur Änderung des registerlichen Bekanntmachungswesens in § 10 HGB-E.

Zu Nummer 9 (Änderung von § 53a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GenG)
Dies ist eine Folgeänderung zur Änderung des § 325 Absatz 1 Satz 2 HGB und des § 326 Absatz 2 Satz 1 HGB.
An die Stelle der Bekanntmach

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.671 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 633.177–636.848 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9c888a5ee3e5dc0f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP