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Artikel 15 · BT-Drs. 19/28177 · S. 156

Zu Artikel 15 (Änderung des Vermögensanlagengesetzes)

Zu Artikel 15 (Änderung des Vermögensanlagengesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Änderung vollzieht die Änderungen des § 23 VermAnlG in der Inhaltsübersicht nach. Auf die Begründung
zur Änderung zu § 23 VermAnlG wird verwiesen.

Zu Nummer 2 (Änderung von § 23 VermAnlG)
Zu Buchstabe a und Buchstabe b
Zukünftig sollen auch die Jahresberichte von Emittenten von Vermögensanlagen ausschließlich im Unterneh-
mensregister zugänglich gemacht werden. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit einer (separaten) Einreichung und
Bekanntmachung des Jahresberichts beim Betreiber des Bundesanzeigers. Die Offenlegung folgt daher den glei-
chen Regeln wie die Offenlegung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsunterlagen, weshalb § 23 VermAnlG-
E auch sprachlich an den Wortlaut des § 325 Absatz 1 Satz 2 HGB-E angepasst wird.

Zu Buchstabe c
Die Neufassung des Absatz 3 beruht zum einen auf dem Umstand, dass der bisherige Satz 1 infolge der Umstel-
lung der Einreichung vom Bundesanzeiger auf das Unternehmensregister keine Funktion mehr hat. Zum anderen
wird die Verweiskette des bisherigen Satz 3 angepasst. Hierbei handelt es sich um Folgeänderungen zu den Än-
derungen in § 325 HGB.

Zu Buchstabe d
Da Emittenten ihre Jahresberichte zukünftig unmittelbar der das Unternehmensregister führenden Stelle zur Ein-
stellung in das Unternehmensregister zu übermitteln haben, entfällt die Notwendigkeit für den Übermittlungsweg
nach dem bisherigen § 23 Absatz 4 VermAnlG.

Zu Nummer 3 (Änderung von § 24 VermAnlG)
Die Änderung dient der Klarstellung, dass Emittenten von Vermögensanlagen, die nach dem Maßstab des § 267a
HGB als Kleinstunternehmen einzustufen wären, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht die Erleichte-
rung des § 264 Absatz 1 Satz 5 HGB in Anspruch nehmen können.
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.059 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 600.869–603.928 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9c888a5ee3e5dc0f….

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