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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28175 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Änderung dient der Einfügung der amtlichen Überschrift des Straftatbestandes in die Inhaltsübersicht des
StGB. In Anlehnung an § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) soll die Überschrift im ersten Teil „Be-
treiben krimineller Handelsplattformen im Internet“ lauten. Diese fasst den Unwertgehalt der Handlung prägnant
zusammen und gewährleistet, dass ein etwaiger Urteilstenor nicht unnötig lang wird. Komplettiert wird die Über-
schrift durch die Bezeichnung des zweiten unter Strafe gestellten Verhaltens „Bereitstellen von Server-Infrastruk-
turen“.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 5 Nummer 5a StGB)
Die Erweiterung des § 5 Nummer 5b StGB-E (in der Fassung des Sechzigsten Gesetzes zur Änderung des Straf-
gesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit
nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland – vom 30. November 2020,
BGBl. I S. 2600) soll sicherstellen, dass der neu einzufügende Straftatbestand des § 127 StGB-E auch dann an-
wendbar ist, wenn der Täter die Plattform ausschließlich vom Ausland aus betreibt beziehungsweise von dort aus
eine Server-Infrastruktur bereitstellt, die Tat aber in sachlicher und personeller Hinsicht einen Inlandsbezug auf-
weist. Gerade im Bereich der Internetkriminalität ist es für Täter vergleichsweise einfach, auch aus dem Ausland
heraus sich in der Bundesrepublik Deutschland auswirkende Straftaten zu begehen; womöglich würde der Hand-
lungsort nach Einführung des § 127 StGB-E ohne die vorgesehene Erweiterung in § 5 Nummer 5b StGB-E sogar
bewusst vom Inland ins Ausland verlegt werden, um einer Strafbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu
entgehen, 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.433 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28175, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.154–51.587 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a777eea08afa429e….

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