Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/28175 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Änderung dient der Einfügung der amtlichen Überschrift des Straftatbestandes in die Inhaltsübersicht des StGB. In Anlehnung an § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) soll die Überschrift im ersten Teil „Be- treiben krimineller Handelsplattformen im Internet“ lauten. Diese fasst den Unwertgehalt der Handlung prägnant zusammen und gewährleistet, dass ein etwaiger Urteilstenor nicht unnötig lang wird. Komplettiert wird die Über- schrift durch die Bezeichnung des zweiten unter Strafe gestellten Verhaltens „Bereitstellen von Server-Infrastruk- turen“. Zu Nummer 2 (Änderung des § 5 Nummer 5a StGB) Die Erweiterung des § 5 Nummer 5b StGB-E (in der Fassung des Sechzigsten Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland – vom 30. November 2020, BGBl. I S. 2600) soll sicherstellen, dass der neu einzufügende Straftatbestand des § 127 StGB-E auch dann an- wendbar ist, wenn der Täter die Plattform ausschließlich vom Ausland aus betreibt beziehungsweise von dort aus eine Server-Infrastruktur bereitstellt, die Tat aber in sachlicher und personeller Hinsicht einen Inlandsbezug auf- weist. Gerade im Bereich der Internetkriminalität ist es für Täter vergleichsweise einfach, auch aus dem Ausland heraus sich in der Bundesrepublik Deutschland auswirkende Straftaten zu begehen; womöglich würde der Hand- lungsort nach Einführung des § 127 StGB-E ohne die vorgesehene Erweiterung in § 5 Nummer 5b StGB-E sogar bewusst vom Inland ins Ausland verlegt werden, um einer Strafbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu entgehen,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.433 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28175, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.154–51.587 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a777eea08afa429e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP