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Artikel 8 · BT-Drs. 19/28170 · S. 104

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Das Inkrafttreten wird auf den frühestmöglichen Zeitpunkt gelegt.
Die Änderungen am AZRG und an der AZRG-DV, die umfangreiche technische Änderungen erforderlich ma-
chen, können insbesondere wegen der zu beachtenden Releasezeiträume erst zum 1. November 2022 bzw.
1. Mai 2023 in Kraft treten.
Der Standard XAusländer ist ein standardisiertes Datenaustauschformat für die behördenübergreifende Kommu-
nikation der am Ausländerwesen beteiligten Behörden und wird als Fachmodul im Rahmen des gemeinsamen
Betriebes der Standards der Innenverwaltung (XInneres) betrieben. Demzufolge sind seine Release-Zyklen (jähr-
lich zum 1. Mai und 1. November) mit den korrespondierenden Standards abgestimmt. Ein Inkrafttreten zum ers-
ten Tag eines Quartals ist damit nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/28170
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
(NKR-Nr. 5545, BMI
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Mögliche Entlastungseffekte
wurden nicht quantifiziert
Wirtschaft Keine Auswirkungen
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
teilweise quantifiziert 2,8 Mio. Euro
6,3 Mio. Euro
teilweise quantifiziert mit 4,7 Mio. Euro
teilweise quantifiziert mit 31,9 Mio. Euro
Nutzen Das Ressort hat sich mit dem Nutzen des Vorhabens
auseinandergesetzt und diesen wie folgt beschrieben:
 Erreichung einer besseren Datenqualität im AZR
und Schaffung eines einheitlichen Datenbestandes
für alle Behörden, die mit der Durchführung auslän-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.140 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28170, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 312.263–351.403 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert f19688585149f212….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP