Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/28170 · S. 100
Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 Der bisherige § 86a Absatz 1 Satz 1 wird zur besseren Lesbarkeit in zwei Sätze aufgeteilt. Die Einfügung einer Nummerierung im neuen Absatz 1 Satz 2 dient der Übersichtlichkeit der Norm. Die Ergänzungen des Geburtslands und des Doktorgrads sind Folgeänderungen zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. Die Unterscheidung zwischen Zielstaat der Fördermaßnahme und Zielstaat der Ausreise wurde vorgenommen, um die Wirksamkeit der Förderung besser nachhalten zu können. Der Zielstaat der Fördermaßnahme und der Zielstaat der Ausreise werden zwar in der Regel gleich sein, allerdings ist nicht auszuschließen, dass bei Antrags- bewilligung ein Zielstaat angegeben wird (Zielstaat der Fördermaßnahme), die tatsächliche Ausreise aber später in einen anderen Zielstaat erfolgt (Zielstaat der Ausreise). Des Weiteren könnte eine Reintegrationsförderung schlussendlich einen anderen Zielstaat haben, als dies bei der Ausreise der Fall war, begründet beispielsweise durch eine ursprünglich nicht geplante Weiterwanderung. Bei der Ergänzung „oder zurückgeschoben wurde, sowie Angaben, ob die Person ausgewiesen wurde“ in dem neuen § 86a Absatz 1 Satz 3 handelt es sich um eine redaktionelle Änderung, da die vollständige Aufzählung im bisherigen Gesetzestext nicht aufgeführt wurde. Die Einfügung einer Sonderlöschfrist ist erforderlich, um Klarheit bei der Aufbewahrung der Daten zu schaffen. Der Gesetzeszweck sieht beispielsweise die Vermeidung von Doppelförderungen bei Wiedereinreisen vor. Ob und wann eine Wiedereinreise erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden. Die Praxis zeigt, dass eine Wiedereinreise durchaus viele Jahre später nach der Ausreise erfolgen kann, sodass hier eine angemessene Frist gewählt worden ist, um dem Gese
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.454 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28170, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 296.853–302.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert f19688585149f212….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP