Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/28170 · S. 88
Zu Artikel 2 (Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur; das Wort „Abs.“ wird zu „Absatz“. Zu Buchstabe b Zu Absatz 3: Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa. Grundsätzlich wird diejenige Behörde, die im AZR den Zuzug meldet, aktenführende Behörde. Durch die Erweiterung der Meldeberechtigung um die Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden werden diese aktenführende Behörde ob- wohl dort in der Regel kein längerer Kontakt mit dem betroffenen Ausländer bestehen wird. Falls die gemeldete Person im Nachgang bei keiner weiteren Behörde in Erscheinung tritt, bedarf es einer Korrektur des Datensatzes, da die betreffende Person sich gegebenenfalls nicht mehr in Deutschland aufhält. Nachdem der Aufenthaltsort der Person nicht bekannt ist, wird von der Registerbehörde nach sechs Monaten automatisiert der „Fortzug nach un- bekannt“ gespeichert. Zu Absatz 4: Es handelt sich um eine Berichtigung der seit Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes gespeicher- ten Datensätze nach § 3 der AZRG-Durchführungsverordnung. Es liegen konkrete Hinweise vor, dass diese in Bezug auf die gespeicherten Daten zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 AufenthG unrichtig sind. Die Registerbehörde hat diese Daten insoweit zu berichtigen. Nach § 43 Absatz 3 Satz 2 AufenthG ist für die Durchführung und Koordinierung der Maßnahmen das BAMF zuständig. Die Datenverarbeitung erfolgt für alle beteiligten Behörden gem. § 8 der Verordnung über die Durch- führung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV) elektro-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 37.426 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28170, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 259.427–296.853 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert f19688585149f212….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP