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Artikel 4 · BT-Drs. 19/28169 · S. 28

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Dieses Gesetz soll am 1. September 2021 in Kraft treten, da bis zu diesem Zeitpunkt notwendige technische
Vorbereitungen vorzunehmen sind.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     – 29 –                          Drucksache 19/28169


                                                                                                        Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachwei-
ses mit einem mobilen Endgerät (NKR-Nr. 5708, BMI)



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.


I.        Zusammenfassung
     Bürgerinnen und Bürger
                   Jährlicher Zeitaufwand:                   rund -12.000 Stunden (300.000 Euro)
     Verwaltung
     Bund
             Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                      rund 26,1 Mio. Euro
            Einmaliger Erfüllungsaufwand:                                       rund 19,1 Mio. Euro
     Evaluierung                               Das Regelungsvorhaben wird fünf Jahre nach In-
                                               krafttreten evaluiert.

                                      Ziele:   Erhöhung der Nutzungszahlen des elektronischen
                                               Identitätsnachweises.

                      Kriterien/Indikatoren:   Das Ziel gilt als erreicht, wenn sich die Anzahl der
                                               jährlichen Identifizierungsvorgänge um mindestens
                                               50 Prozent erhöht (derzeit: 8,5 Mio. Identifizierungs-
                                               vorgänge jährlich).
                          Da

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.853 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28169, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.609–103.462 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2604353475e7cad0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP