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Artikel 3 · BT-Drs. 19/28169 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderungen des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderungen des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Ausgestaltung des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens folgt im Wesentlichen den Vorgaben des deut-
schen Pass- beziehungsweise Personalausweisrechts. Dies gilt auch für die Einzelheiten zum elektronischen Iden-
titätsnachweis.
Im Personalausweisrecht wird eine neue Form der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises eingeführt.
Zukünftig ist nicht mehr zwingend die Verwendung des Dokuments (Personalausweises) erforderlich. Vielmehr
kann der elektronische Identitätsnachweis unter Verwendung eines elektronischen Speicher- und Verarbeitungs-
mediums in einem mobilen Endgerät erfolgen. Dies soll auch im Ausländerrecht für Dokumente mit eingeschal-
teter Funktion des elektronischen Identitätsnachweises gemäß § 78 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz gelten.
Grundsätzlich verweist das Aufenthaltsgesetz bezüglich der Nutzung und Ausgestaltung des elektronischen Iden-
titätsnachweises umfassend auf die Vorgaben des Personalausweisgesetzes.
Drucksache 19/28169                                  – 28 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Um die neue Form des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät im ausländerrechtlichen
Dokumentenwesen anwenden zu können, sind Änderungen im Aufenthaltsgesetz entsprechend den Vorgaben des
Personalausweisgesetzes notwendig.
Es handelt sich mithin um erforderliche rechtssystematische Folgeänderungen, größtenteils in Form von Verwei-
sen, zur Einführung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät.

Zu Buchstabe a
Der neue § 78 Absatz 3 Satz 4 regelt, welche Daten auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
eines mobilen Endgeräts gespeichert werden dürfen. Es handelt sich um genau die Daten, die zur Durchfüh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.570 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28169, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.039–87.609 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2604353475e7cad0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP