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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28169 · S. 24

Zu Artikel 2 (Änderungen des eID-Karte-Gesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderungen des eID-Karte-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Durch die geänderte Überschrift zu Abschnitt 2 ist das Inhaltsverzeichnis des eID-Karte-Gesetzes (eIDKG) anzu-
passen.

Zu Buchstabe b
Durch die Einfügung des neuen § 8a ist das Inhaltsverzeichnis des eIDKG anzupassen.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einführung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen
Endgerät.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobi-
len Endgerät.

Zu Buchstabe c
Der neue Absatz 11 definiert den Begriff der mobilen Endgeräte derart, dass durch den Begriff nur solche mobilen
Endgeräte erfasst werden, die dem technischen Stand entsprechen. Der Begriff Stand der Technik wird durch § 2
der Personalausweisverordnung durch Verweis auf die Technischen Richtlinien des BSI näher bestimmt. Mobile
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 25 –                         Drucksache 19/28169


Endgeräte werden dort näher bestimmte Anforderungen an die Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsme-
dium erfüllen müssen. Es ist daher zu erwarten, dass nicht alle am Markt erhältlichen mobilen Endgeräte, etwa
Smartphones oder Tablets, die Voraussetzungen von vornherein erfüllen. Der elektronische Identitätsnachweis
mit mobilem Endgerät wird daher unmittelbar nach Einführung zunächst nur mit einigen Endgeräten möglich
sein.

Zu Nummer 3
§ 4 Absatz 4 regelt bisher, welche Daten auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium der eID-
Karte (Chip, § 4 Absatz 4 Satz 1) gespeichert werden dürfen. Zur Speicherung der Daten aus dem elektronischen
Speicher- und Verarbeitungsmedium der eID-Karte in einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.154 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28169, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.885–84.039 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2604353475e7cad0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP