Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/28164 · S. 58
Zu Artikel 2 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes) Zu Nummer 1 Der Absatz ist in Folge des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, ABl. L 284 vom 12.11.2018, S. 6, neu zu fas- sen, um die neue Rechtsgrundlage und den neuen Regelungsgehalt im nationalen Recht abzubilden. In Satz 4 kann das E-Geld im Sinne des § 1a Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes als gleichgestelltes Zahlungs- mittel entfallen, da es nunmehr dem Barmittelbegriff aus Artikel 2 Absatz 1a Nummer iv) der Verordnung (EU) 2018/1672 unterfällt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/28164 Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a und Buchstabe b Die Streichung wird durch den erweiterten Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2018/1672 bedingt. Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 1. Zu Buchstabe c Die Mitgliedsstaaten haben nach Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) 2018/1672 die Möglichkeit, im Rah- men ihres nationalen Rechts zusätzliche nationale Kontrollen von Barmittelbewegungen innerhalb der Union vor- zusehen, vorausgesetzt, diese Kontrollen stehen im Einklang mit den Grundfreiheiten der Union, insbesondere mit den Artikeln 63 und 65 des AEUV. Der neue Absatz 2 führt die in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1672 neu eingeführte Offenlegungspflicht für unbegleitete Barmittel auch für den innergemeinschaftlichen Verkehr ein und schafft damit einen Gleichklang zur bisher bereits bestehenden Anzeigepflicht für begleitete Barmittel. Auch für unbegleitete Barmittel wird die Offenlegungsplicht nur auf Verlagen der Zollbediensteten eingeführt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.550 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/28164 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/28164, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 216.779–221.329 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ad03f87223b83cb7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP