Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/27873 · S. 45
Zu Artikel 2 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Gewerbeordnung) Durch die Änderungen in der Gewerbeordnung wird von der durch die Richtlinie (EU) 2019/2161 in Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2005/29/EG eingefügten Öffnungsklausel für Haustürgeschäfte und Verkaufsfahrten Ge- brauch gemacht. Nach dieser Klausel können die Mitgliedstaaten Regelungen zum Schutz vor aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit unerwünschten Hausbesuchen oder Verkaufsfahrten vorsehen. Diese Bestimmungen müssen verhältnismäßig, nicht-diskriminierend und aus Gründen des Verbrau- cherschutzes gerechtfertigt sein. Missstände bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (Wanderlager), ins- besondere im Zusammenhang mit Kaffeefahrten, sind nach wie vor zu beobachten. In der Praxis werden bei diesen Veranstaltungen immer wieder vor allem älteren Menschen mit teilweise irreführenden und aggressiven Ver- kaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Trotz zahlreicher Aufklärungsmaßnahmen sind unseri- öse Anbieter mit dieser Methode nach wie vor erfolgreich tätig. Mit den Verschärfungen des § 56a GewO wird auf diese Missstände reagiert und dadurch der Verbraucherschutz in diesem Bereich weiter verbessert. Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Drucksache 19/27873 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 4 GewO-E) Für Veranstalter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Euro- päischen Wirtschaftsraums niedergelassen sind und die in der Bundesrepublik Deutschland Wanderlager veran- stalten, ist die Anwendung des § 56a GewO bisher durch § 4 Absatz 1 Satz 2 GewO ausgeschlossen. Dies soll im Hinblick auf die Regelungen nach § 56a Ab
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27873, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 174.908–199.259 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 15e643e144d1cb79….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP