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Artikel 2 · BT-Drs. 19/27873 · S. 45

Zu Artikel 2 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Gewerbeordnung)
Durch die Änderungen in der Gewerbeordnung wird von der durch die Richtlinie (EU) 2019/2161 in Artikel 3
Absatz 5 der Richtlinie 2005/29/EG eingefügten Öffnungsklausel für Haustürgeschäfte und Verkaufsfahrten Ge-
brauch gemacht. Nach dieser Klausel können die Mitgliedstaaten Regelungen zum Schutz vor aggressiven oder
irreführenden Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit unerwünschten Hausbesuchen oder Verkaufsfahrten
vorsehen. Diese Bestimmungen müssen verhältnismäßig, nicht-diskriminierend und aus Gründen des Verbrau-
cherschutzes gerechtfertigt sein. Missstände bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (Wanderlager), ins-
besondere im Zusammenhang mit Kaffeefahrten, sind nach wie vor zu beobachten. In der Praxis werden bei diesen
Veranstaltungen immer wieder vor allem älteren Menschen mit teilweise irreführenden und aggressiven Ver-
kaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Trotz zahlreicher Aufklärungsmaßnahmen sind unseri-
öse Anbieter mit dieser Methode nach wie vor erfolgreich tätig. Mit den Verschärfungen des § 56a GewO wird
auf diese Missstände reagiert und dadurch der Verbraucherschutz in diesem Bereich weiter verbessert.

Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
Drucksache 19/27873                                  – 46 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 2 (§ 4 GewO-E)
Für Veranstalter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Euro-
päischen Wirtschaftsraums niedergelassen sind und die in der Bundesrepublik Deutschland Wanderlager veran-
stalten, ist die Anwendung des § 56a GewO bisher durch § 4 Absatz 1 Satz 2 GewO ausgeschlossen. Dies soll im
Hinblick auf die Regelungen nach § 56a Ab

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27873, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 174.908–199.259 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 15e643e144d1cb79….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP