Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/27670 · S. 307
Zu Artikel 5 (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater,
Zu Artikel 5 (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften) Zu Nummer 1 (Änderung der Bezeichnung der Verordnung) Die Bezeichnung der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz wird aufgrund der Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften geändert. Statt des Begriffs der Steuerberatungsgesellschaft wird der Oberbegriff der Berufsausübungsgesellschaft verwendet. Zu Nummer 2 (Änderung der Bezeichnung des Dritten Teils) Die Bezeichnung des Dritten Teils der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz wird aufgrund der Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften angepasst. Statt des Begriffs der Steuerberatungsgesellschaft wird der Oberbegriff der Berufsausübungsgesellschaft verwendet. Es wird auf die Begründung zu Artikel 4 Nummer 11 verwiesen. Zu Nummer 3 (Änderung des § 40 DVStB) Die Regelung des § 40 DVStB zum Anerkennungsverfahren wird aufgrund der Neuregelung der Berufsaus- übungsgesellschaften neu gefasst. Es wird auf die Begründung zu Artikel 4 Nummer 11 verwiesen. Zu Nummer 4 (Änderung des § 41 DVStB) Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften. Statt des Begriffs der Steuerberatungsgesellschaft wird der Oberbegriff der Berufsausübungsgesellschaft verwendet, der auch für die bisherige Formulierung „Gesellschaft“ Anwendung finden soll. Es wird auf die Begründung zu Artikel 4 Nummer 11 verwiesen. Zu Nummer 5 (Aufhebung des Fünften Teils) Die Regelungen zu den Berufsregistern werden in das Steuerberatungsgesetz aufgenommen (vergleiche Arti- kel 4 Nummer 25). Damit ergeben sich zukünftig die Vorgaben sowohl für die Berufsregister, die durch die je- weils zuständigen Steuerberaterkammern geführt werden, als au
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.047 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.174.515–1.178.562 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP