Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 24 · BT-Drs. 19/27670 · S. 326
Zu Artikel 24 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 24 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Zu Absatz 1 Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Vorlaufzeit erforderlich. Sowohl die Kammern als auch die betroffe- nen Berufsausübungsgesellschaften sollen die erforderliche Zeit erhalten um Anpassungen vorzunehmen. Insbe- sondere muss die Aufnahme der Berufsausübungsgesellschaften in das Rechtsanwaltsverzeichnis durch die Kam- mern vorbereitet werden. Auf der anderen Seite sind die vorgenommenen Anpassungen verfassungsrechtlich ge- boten und für die zukünftige Organisation der rechtsberatenden und steuerberatenden Berufe wesentlich. Daher soll das Inkrafttreten nicht länger als unbedingt erforderlich hinausgeschoben werden. Ein Inkrafttreten zum Ersten eines Quartals kann nicht angeordnet werden. Aus den dargelegten Gründen ist ei- nerseits eine ausreichende Übergangsfrist vorzusehen, die aber andererseits nicht über das unbedingt erforderliche Maß ausgedehnt werden soll. Um für die betroffenen Kreise Planungssicherheit herzustellen, soll die Frist bis zum Inkrafttreten mit der Verkündung beginnen, wenn der endgültige Inhalt des Gesetzes feststeht. Die Bestim- mung des Ersten eines Quartals nach der Verkündung unter gleichzeitiger Wahrung der angemessenen Frist wäre zum einen regelungstechnisch kaum darstellbar. Zum anderen könnte dies je nach Verkündungszeitpunkt dazu führen, dass die Frist über das unbedingt erforderliche Maß hinaus verlängert würde. Zu Absatz 2 Zu Nummer 1 Das PatAnwArmSG soll durch den neuen § 4a PAO-E ersetzt werden und kann daher entfallen. Im Einzelnen wird insoweit auf die Begründung zu Artikel 3 Nummer 4 verwiesen. Zu Nummer 2 Das VertrGebErstG soll durch das neue VertrGebErstG-E abgelöst werden. Im Einzelnen wird insoweit auf die Begründung zu Artikel 17 verwiesen. Deutscher Bundesta
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.254.467–1.337.190 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP