Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 20 · BT-Drs. 19/27670 · S. 322
Zu Artikel 20 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 20 (Änderung des Strafgesetzbuches) Mit der Erweiterung des Personenkreises, mit dem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, niedergelassene euro- päische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Sinne des § 2 Absatz 2 EuRAG, Patentanwältinnen und Patent- anwälten, niedergelassene europäische Patentanwältinnen und Patentanwälte im Sinne des § 20 des EuPAG sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater in der Bundesrepublik Deutschland eine Berufsausübungsgesellschaft ein- gehen dürfen, bedarf es zu einer umfassenden Gewährleistung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Berufsträger der Anpassung des § 203 Absatz 1 StGB an den veränderten Gesellschafterkreis der Berufsaus- übungsgesellschaften. Daher sollen zukünftig auch die nicht beratenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft in den Anwendungsbereich des § 203 Absatz 1 StGB und damit in den Kreis der Verpflichteten aufgenommen werden. Wie bislang werden natürliche Personen, die selbst Berufsgeheimnisträger sind (Rechtsanwältinnen und Rechts- anwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwältinnen und Patentanwälte, Notarinnen und Notare, Verteidigerin- nen und Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüferinnen und Buchprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte), von § 203 Nummer 3 StGB erfasst. Der Katalog der Verpflichteten nach § 203 Absatz 1 StGB soll um eine neue Nummer 3a ergänzt werden. Die neue Nummer 3a soll neben den bislang unter Nummer 3 fallenden Organen und Mitgliedern eines Organs einer Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft zukünftig auch die Organe und Mitglieder von Organen der Berufsausübungsgesellschaften der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.254 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.238.514–1.242.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….
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