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Artikel 20 · BT-Drs. 19/27670 · S. 322

Zu Artikel 20 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 20 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Mit der Erweiterung des Personenkreises, mit dem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, niedergelassene euro-
päische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Sinne des § 2 Absatz 2 EuRAG, Patentanwältinnen und Patent-
anwälten, niedergelassene europäische Patentanwältinnen und Patentanwälte im Sinne des § 20 des EuPAG sowie
Steuerberaterinnen und Steuerberater in der Bundesrepublik Deutschland eine Berufsausübungsgesellschaft ein-
gehen dürfen, bedarf es zu einer umfassenden Gewährleistung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant
und Berufsträger der Anpassung des § 203 Absatz 1 StGB an den veränderten Gesellschafterkreis der Berufsaus-
übungsgesellschaften. Daher sollen zukünftig auch die nicht beratenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter
einer Berufsausübungsgesellschaft in den Anwendungsbereich des § 203 Absatz 1 StGB und damit in den Kreis
der Verpflichteten aufgenommen werden.
Wie bislang werden natürliche Personen, die selbst Berufsgeheimnisträger sind (Rechtsanwältinnen und Rechts-
anwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwältinnen und Patentanwälte, Notarinnen und Notare, Verteidigerin-
nen und Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer,
vereidigter Buchprüferinnen und Buchprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte), von
§ 203 Nummer 3 StGB erfasst.
Der Katalog der Verpflichteten nach § 203 Absatz 1 StGB soll um eine neue Nummer 3a ergänzt werden. Die
neue Nummer 3a soll neben den bislang unter Nummer 3 fallenden Organen und Mitgliedern eines Organs einer
Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft zukünftig auch die Organe und Mitglieder von Organen der
Berufsausübungsgesellschaften der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.254 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.238.514–1.242.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….

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