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Artikel 19 · BT-Drs. 19/27670 · S. 321

Zu Artikel 19 (Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung)

Zu Artikel 19 (Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 31 PatAnwAPrV)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung der § 39a Absatz 4 und § 41 PAO durch
Artikel 3 Nummer 17 und 18.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 33 PatAnwAPrV)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu der mit der Änderung von § 9 Satz 2 PAO-E (Artikel 3 Nummer 9) vor-
gesehenen Übertragung der bisher dem Bundesamt für Justiz zugeordneten Aufgaben im Zusammenhang mit der
Besetzung der Prüfungskommission nach § 9 Satz 1 PAO auf das Deutsche Patent- und Markenamt. In § 33 Pat-
AnwAPrV werden dabei inhaltlich lediglich die Zuständigkeiten des Bundesamts für Justiz durch solche des
Deutschen Patent- und Markenamts ersetzt.
In Anbetracht der neuen Zuständigkeiten würde es dann allerdings in § 33 Absatz 2 Satz 2 PatAnwAPrV keinen
Sinn mehr machen, wenn die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts dem Deut-
schen Patent- und Markenamt Vorschläge zu den Mitgliedern der Prüfungskommission machen würde, die dem
Deutschen Patent- und Markenamt entstammen. Deshalb soll dieses Vorschlagsrecht aus dem Satz 2 herausge-
nommen werden, ohne dass sich inhaltlich etwas daran ändern soll, dass das Deutsche Patent- und Markenamt
weiterhin auch Angehörige seines Amtes auswählen soll. Dies soll künftig auch in dem neuen Satz 3 zum Aus-
druck kommen, indem dieser verdeutlicht, dass die vom Deutschen Patent- und Markenamt in Aussicht genom-
menen Mitglieder der Prüfungskommission dem oder der amtierenden Vorsitzenden der Prüfungskommission
ebenso mitzuteilen sind wie die von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts und vom
Vorstand der Patentanwaltskammer vorgeschlagenen Personen.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 36 PatAnwAPrV)
Es han

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.752 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.235.762–1.238.514 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….

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