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Artikel 17 · BT-Drs. 19/27670 · S. 319

Zu Artikel 17 (Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-,

Zu Artikel 17 (Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-,
Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen)
Im VertrGebErstG ist bisher nicht berücksichtigt, dass auch in Markensachen nach § 81a des Markengesetzes
(MarkenG) Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann. Zu den Gründen hierfür wird auf die Begründung zu
§ 43 PAO-E in Artikel 3 Nummer 22 verwiesen. Das VertrGebErstG ist daher um eine für Markensachen geltende
Vorschrift zu ergänzen. Zudem bedarf § 8 VertrGebErstG verschiedener inhaltlicher Änderungen. Da im Vertr-
GebErstG zudem in systematischer, rechtsförmlicher und sprachlicher Hinsicht umfangreicher Verbesserungsbe-
darf besteht, soll es aus Anlass der vorbezeichneten Änderungen insgesamt abgelöst werden.
Zur besseren Übersichtlichkeit sollen dabei für alle Paragraphen passende Überschriften eingeführt werden. Die
im bisherigen VertrGebErstG enthaltene, für ein Gesetz mit nur 13 Paragraphen sehr ungewöhnliche Aufteilung
auf vier Abschnitte, von denen zudem drei Abschnitte nur jeweils einen Paragraphen umfassen, soll entfallen.
Dabei soll sich dann auch der Geltungsbereich der Paragraphen des derzeitigen Abschnitts II., der bisher nur in
der Überschrift des Abschnitts und nicht in den Paragraphen als solchen zum Ausdruck kommt, künftig aus jenen
selbst ergeben. Bei der Zählung der Paragraphen sollen diejenigen mit Kleinbuchstaben durch solche ohne Buch-
staben ersetzt werden. Sprachlich soll künftig zur Herbeiführung einer geschlechtergerechten Sprache nicht mehr
der Begriff des „Vertreters“, sondern derjenige der „Vertretung“ benutzt werden. Dieser ist in § 133 PatG ohnehin
schon angelegt; in den §§ 130 und 135 PatG soll er aus Gründen der Einheitlichkeit noch angepasst werden.
Zur Übersch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.934 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.227.751–1.234.685 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….

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