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Artikel 12 · BT-Drs. 19/27670 · S. 318
Zu Artikel 12 (Änderung der Strafprozessordnung)
Zu Artikel 12 (Änderung der Strafprozessordnung) Mit der Änderung in § 53a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 StPO-E wird klargestellt, dass der Begriff des Vertrags- verhältnisses im Sinne dieser Vorschrift sich auch auf Vertragsverhältnisse zur gemeinschaftlichen Berufsaus- übung bezieht. Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Berufsausübungsgesellschaften, die nicht bereits unter § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO fallen, sind damit als mitwirkende Personen von § 53a StPO erfasst. Glei- ches gilt für die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Berufsausübungsgesellschaften. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist nicht erforderlich. Diese ausdrückliche Klarstellung entspricht dem vom Gesetzgeber beabsichtigten weiten Verständnis des Begriffs (Bundestagsdrucksache 18/9521, S. 233) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12.1.2016, 1 BvL 6/13, Rn. 75 – zitiert nach juris). Es ist auch bei Rechtsdienstleistungen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften sachgerecht, das Zeugnisverweigerungsrecht der nichtanwaltlichen Gesellschafterinnen und Gesellschafter als abgeleitetes zu qua- lifizieren und die Entscheidung darüber, ob das Zeugnisverweigerungsrecht ausgeübt wird, der Berufsgeheimnis- trägerin oder dem Berufsgeheimnisträger vorzubehalten, die oder mit der Sache befasst ist. Denn die Rechts- dienstleistung ist auch in einer interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaft stets an die Mitwirkung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts gekoppelt, § 59k BRAO-E. Die gilt entsprechend für die Beratung und Vertretung in Patentangelegenheiten sowie für die Hilfeleistung in Steuersachen. Denn auch für diese ist die Be- ratung und Vertretung in Patentangelegenheiten beziehungsweise Steuersachen durch die Berufsausübungsgesell-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.209 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.223.877–1.226.086 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….
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