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Artikel 4 · BT-Drs. 19/27631 · S. 112
Zu Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Unionsrechtliche Grundlage für die Steuerbefreiung für Managementleistungen von Sondervermögen ist Arti- kel 135 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemein- same Mehrwertsteuersystem (sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL). Hiernach befreien die Mit- gliedstaaten die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen. Der Umfang der Umsatzsteuerbefreiung erstreckt sich nach bisheriger nationaler Rechtslage auf Investmentfonds im Sinne der OGAW-Richtlinie und auf die Verwaltung solcher alternativer Investmentfonds (AIF), die den glei- chen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Die Umsatzbesteuerung der Managementleistungen bei der Verwal- tung von Wagniskapitalfonds in Deutschland hat sich als entscheidender Standortnachteil gegenüber anderen eu- ropäischen Standorten herausgestellt. Daher wird die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Sonderver- mögen auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27631, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 302.895–303.960 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert a9c7944747fb614a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP