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Artikel 3 · BT-Drs. 19/27631 · S. 109
Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Die Inhaltsübersicht wird wegen des neu eingefügten § 19a EStG redaktionell angepasst. Zu Nummer 2 (§ 3) Vorteile des Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nummer 39 EStG derzeit bis zu 360 Euro im Kalenderjahr steu- erfrei. Zur Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird mit Wirkung zum 1. Juli 2021 (s. Artikel zum Inkrafttreten und die dazugehörige Einzelbegründung) der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteili- gungen von 360 Euro auf 720 Euro p.a. angehoben. Arbeitgeber werden motiviert, den Arbeitnehmern Vermö- gensbeteiligungen zu überlassen, und auch bei einer Entgeltumwandlung wird die Attraktivität von Vermögens- beteiligungen erhöht. Mit der Änderung wird der Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019 umgesetzt. Zu Nummer 3 (§ 19a (neu)) Allgemeines Die Bundesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, das Innovations- und Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft zu steigern. Eine entscheidende Bedeutung haben dabei Startup-Unternehmen, die mit viel Risikobe- reitschaft und Engagement zukunftsfähige Geschäftsfelder erschließen und damit einen positiven Impuls für die Gesamtwirtschaft setzen. Der Erfolg eines Startup-Unternehmens hängt maßgeblich von der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte ab. Dabei kommt der Gewährung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen eine besondere Bedeutung zu. In der Grün- dungs- und Wachstumsphase sind Startups oft nicht in der Lage, hohe Vergütungen zu zahlen, da sie noch keine Gewinne erwirtschaften. In dieser Phase ist es aber noch wichtiger als sonst, besonders qualifiziertes und moti- viertes Personal zu beschäftige
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.028 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27631, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 290.867–302.895 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert a9c7944747fb614a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP