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Artikel 2 · BT-Drs. 19/27672 · S. 22

Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)
Zu Nummer 1
Nummer 1 enthält die entsprechende Anpassung der Inhaltsübersicht infolge der Einfügung der neuen §§ 11a und
108 WHG.

Zu Nummer 2
Der neue § 11a WHG dient der Umsetzung der Anforderungen an die Verfahren für die Zulassung von Vorhaben
zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 16 der Richtlinie (EU)
2018/2001, soweit es sich um Vorhaben handelt, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen
und soweit diese Anforderungen noch nicht im deutschen Recht umgesetzt sind. Nach Artikel 15 Absatz 1 der
Richtlinie gelten die verfahrensmäßigen Anforderungen der Richtlinie insbesondere für die Genehmigungs-, Zer-
tifizierungs- und Zulassungsverfahren für Anlagen zur Produktion von Elektrizität, Wärme oder Kälte aus erneu-
erbaren Quellen. Nach Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie umfasst der Begriff „Energie aus erneuerbaren Quellen“
u.a. geothermische Energie und Wasserkraft.
Die Absätze 1 bis 5 regeln umfassend die verfahrensmäßigen Anforderungen nach der Richtlinie (EU) 2018/2001
im Hinblick auf die Erteilung von Erlaubnissen oder Bewilligungen im Zusammenhang mit Errichtung, Betrieb
und Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft sowie mit Errichtung und Betrieb von Anlagen
zur Gewinnung von Erdwärme, wenn ein bergrechtlicher Betriebsplan nicht erforderlich ist.
Sofern Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen mehrerer Zulassungen nach fachrechtli-
chen Vorschriften bedürfen, müssen die Verfahrensanforderungen der Richtlinie in allen Zulassungsverfahren
eingehalten werden (siehe Artikel 16 Absatz 1 Satz 4 und 5 der Richtlinie). Absatz 6 regelt vor diesem Hinter-
grund lediglich die von der Richtlinie vorgegebenen Fristen sowi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.417 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/27672 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/27672, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.970–91.387 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert dc61d01d3d380806….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP