Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 19/27657 · S. 37

Zu Artikel 2 (Änderung der Vergabeverordnung)]

Zu Artikel 2 (Änderung der Vergabeverordnung)]
Artikel 2 hebt die bislang für die Umsetzung der vor der Novellierung bestehenden Fassung der Richtlinie
2009/33/EG relevanten nationalen Umsetzungsbestimmungen in der Vergabeverordnung auf.
Die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2009/33/EG in der bis zum 1. August 2021 geltenden
Fassung wurde vom Verordnungsgeber unter anderem in § 68 der Vergabeverordnung umgesetzt.
Wegen der umfassenden und erweiterten Anpassung des Regelungsbereichs der Richtlinie 2009/33/EG kommt
eine unmittelbare Änderung bzw. Anpassung in § 68 Vergabeverordnung und weiteren Bestimmungen im unmit-
telbaren vergaberechtlichen Normenbereich nicht in Betracht. Dementsprechend sind die in der Vergabeverord-
nung die Richtlinie 2009/33/EG umsetzenden Bestimmungen obsolet und damit aufzuheben.

BT-Drs. 19/27657 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/27657, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 128.816–129.652 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 9fac3910f0590915….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP