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Artikel 3 · BT-Drs. 19/27653 · S. 89

Zu Artikel 3 (Änderung des Unterlassungsklagengesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Unterlassungsklagengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Regelungen zu den Verbraucherverträgen über digitale Produkte sollen auch in die Liste der in § 2 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 UKlaG aufgeführten Verbraucherschutzvorschriften des Bürgerlichen Rechts aufgenommen
werden. Damit wird Artikel 23 Absatz 2 der Richtlinie umgesetzt.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um Folgeänderungen. Die Reihenfolge der in § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 UKlaG aufgeführten
Materien bestimmt sich nach deren Standort im BGB.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27653, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 358.157–358.674 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8737d0a282647ab5….

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