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Artikel 8 · BT-Drs. 19/27652 · S. 148

Zu Artikel 8 (Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung)

Zu Artikel 8 (Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung)
Zu Nummer 1
Die Neuregelung stellt klar, dass Verschreibungen von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Poma-
lidomid oder Thalidomid auch in elektronischer Form erfolgen können.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es wird geregelt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Verschreibung von Arz-
neimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid an verschreibende Personen nicht
nur Formblätter in Papierform versendet, sondern auch Formblätter in elektronischer Form zur Verfügung stellt.
Zu Buchstabe b
Hiermit wird festgelegt, dass verschreibende Personen zur Registrierung beim Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte nicht mehr den Nachweis der Approbation erbringen müssen, wenn sie Arzneimittel mit
den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid ausschließlich elektronisch verschreiben wollen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 149 – Drucksache 19/27652
Der Nachweis der Approbation erfolgt bei der elektronischen Verschreibung durch Verwendung des elektroni-
schen Heilberufsausweises. Zusätzlich wird klargestellt, dass verschreibende Personen auch bei der elektroni-
schen Verschreibung die Erklärungen nach Satz 2 Nummer 1 bis 3 abzugeben haben.
Zu Nummer 3
Mit Absatz 6 wird geregelt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Verschreibung
von Arzneimitteln, welche die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, zusätzlich zu
dem bisher bereits bekannt gemachten Formblatt in Papierform, auch das für die Verschreibung in elektronischer
Form notwendige elektronischen Formblatt bekannt machen wird.
Mit Absatz 7 wird ein Verfahren zur Übermittlung der Angaben auf der elektronischen Verschreib

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.553 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 515.923–518.476 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert d189e8ececafde67….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP