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Artikel 3 · BT-Drs. 19/27652 · S. 140
Zu Artikel 3 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung) Mit dem Ziel, die Nutzung von telekonsiliarischen Leistungen in der stationären Versorgung zu verstetigen, erhält die DKG mit Satz 1 den Auftrag, zu prüfen, ob zwischen Krankenhäusern erbrachte telekonsiliarärztliche Leis- tungen sachgerecht vergütet werden. Eine sachgerechte Vergütung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn sich der durch die erbrachte Leistung entstehende Aufwand in der Höhe der Vergütung angemessen abbildet. Die Liqui- dation konsiliarärztlicher Leistungen des Krankenhauses bei Leistungserbringung für stationäre Patientinnen und Patienten anderer Krankenhäuser erfolgt über den von der DKG herausgegebenen Nebenkostentarif Band I (DKG- NT). Auf dieser Grundlage hat die DKG zu prüfen, ob die bestehenden Vergütungen ausreichend sind oder wei- terzuentwickeln und gegebenenfalls zu differenzieren sind (Satz 2). Insbesondere kann eine Anpassung der Ver- gütung notwendig werden, wenn Leistungen bisher gar nicht im DKG-NT abgebildet wurden oder wenn infolge der Überprüfung der aktuellen Vergütung eine bessere Abbildungsmöglichkeit im Vergleich zum Status Quo identifiziert werden konnte. Für eine sachgerechte Vergütung kann beispielsweise eine Differenzierung der Ver- gütungen nach ihrer Höhe erforderlich sein, wenn verschiedene telekonsiliarärztliche Leistungen unterschiedlich aufwendig sind. Der Prüfauftrag soll im gleichen Zuge sowohl für den somatischen als auch für den psychiatri- schen und psychosomatischen Bereich erfolgen. Eine Berücksichtigung von Investitionskosten innerhalb der Ver- gütung telekonsiliarärztlicher Leistungen ist auszuschließen. Die DKG veröffentlicht das Ergebnis ihrer Prüfung barrierefrei auf ihrer Internetseite.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 481.517–483.248 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert d189e8ececafde67….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP