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Artikel 2 · BT-Drs. 19/27652 · S. 140

Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Mit dem Ziel, die Nutzung von telekonsiliarischen Leistungen in der stationären Versorgung zu verstetigen, erhält
die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit Satz 1 den Auftrag, zu prüfen, ob zwischen Krankenhäusern
erbrachte telekonsiliarärztliche Leistungen sachgerecht vergütet werden. Eine sachgerechte Vergütung in diesem
Sinne liegt dann vor, wenn sich der durch die erbrachte Leistung entstehende Aufwand in der Höhe der Vergütung
angemessen abbildet. Die Liquidation konsiliarärztlicher Leistungen des Krankenhauses bei Leistungserbringung
für stationäre Patientinnen und Patienten anderer Krankenhäuser erfolgt über den von der DKG herausgegebenen
Nebenkostentarif Band I (DKG-NT). Auf dieser Grundlage hat die DKG zu prüfen, ob die bestehenden Vergü-
tungen ausreichend sind oder weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu differenzieren sind (Satz 2). Insbeson-
dere kann eine Anpassung der Vergütung notwendig werden, wenn Leistungen bisher gar nicht im DKG-NT
abgebildet wurden oder wenn infolge der Überprüfung der aktuellen Vergütung eine bessere Abbildungsmöglich-
keit im Vergleich zum Status Quo identifiziert werden konnte. Für eine sachgerechte Vergütung kann beispiels-
weise eine Differenzierung der Vergütungen nach ihrer Höhe erforderlich sein, wenn verschiedene telekonsiliar-
ärztliche Leistungen unterschiedlich aufwendig sind. Der Prüfauftrag soll im gleichen Zuge sowohl für den so-
matischen als auch für den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich erfolgen. Eine Berücksichtigung von
Investitionskosten innerhalb der Vergütung telekonsiliarärztlicher Leistungen ist auszuschließen. Die DKG ver-
öffentlicht das Ergebnis ihrer Prüfung barrierefrei auf ihrer Internetseite.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 479.752–481.517 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert d189e8ececafde67….

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