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Artikel 9 · BT-Drs. 19/27654 · S. 125
Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfah-
Zu Artikel 9 (Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfah- rensregisters) Zu Nummer 1 und 2 Die Änderungen in § 2 ZStVBetrV und in § 3 ZStVBetrV bewirken, dass auch die Behörden der Zollverwaltung nach § 14a Absatz 1 und § 14b Absatz 1 SchwarzArbG mitteilende Stellen im Sinne des ZStVBetrV werden und sie daher verpflichtet sind, Daten aus den von ihnen selbstständig geführten Ermittlungsverfahren an das ZStV zu übermitteln. Die Behörden der Zollverwaltung führen gemäß § 14a SchwarzArbG in bestimmten Fällen strafrechtliche Ermitt- lungsverfahren selbstständig durch und nehmen nach § 14b SchwarzArbG die Rechte und Pflichten der Staatsan- waltschaft wahr. Bisher dürfen jedoch nur Staatsanwaltschaften und die diesen in steuerstrafrechtlichen Angele- genheiten nach § 386 Absatz 2 und § 399 AO gleichgestellten Finanzbehörden Daten gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 ZStVBetrV übermitteln oder gemäß § 6 Absatz 1 ZStVBetrV Auskünfte erhalten. Dies hat zur Folge, dass bei selbstständigen Ermittlungsverfahren der Behörden der Zollverwaltung gemäß § 14a SchwarzArbG die Staatsan- waltschaften die entsprechenden Abfragen und Eintragungen vornehmen müssen, obwohl deren Rechte und Pflichten durch die Behörden der Zollverwaltung wahrgenommen werden sollen. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Als mitteilende Stelle erhalten die genannten Behörden Auskünfte aus dem ZStV nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 ZStVBetrV, jedoch nur in ihrer eng eingegrenzten Funktion, nämlich zur selbständigen Durchführung der Ermitt- lungsverfahren bei ausschließlichem Verdacht einer Straftat nach § 266a StGB. Eine Auskunft zu einem anderen Zweck beispielsweise zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist ausgeschlossen. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine an die Änderungen in § 492 StPO ank
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.582 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27654, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 517.889–521.471 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 98e9d7d8a05860cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP