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Artikel 78 · BT-Drs. 19/27635 · S. 282

Zu Artikel 78 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 78 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a (Absatz 2)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht.

Zu Buchstabe b (Absatz 5)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 283 –                        Drucksache 19/27635


Zu Buchstabe c (Absatz 10 satz 1)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht.

Zu Buchstabe d (Absatz 15) Doppelbuchstabe aa (Nummer 2) und Doppelbuchstabe bb (Nummern 3 und
4)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass
Inländer im Sinne des § 2 Absatz 15 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) auch – rechtsfähige – Personengesell-
schaften sowie Zweigniederlassungen und Betriebsstätten rechtsfähiger Personengesellschaften sein können.

Zu Buchstabe e (Absatz 18 Nummer 2)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass
Unionsansässige im Sinne des § 2 Absatz 18 AWG auch – rechtsfähige – Personengesellschaften sowie Zweig-
niederlassungen und Betriebsstätten rechtsfähiger Personengesellschaften sei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.117.722–1.121.145 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP