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Artikel 78 · BT-Drs. 19/27635 · S. 282
Zu Artikel 78 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 78 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Zu Buchstabe a (Absatz 2) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Zu Buchstabe b (Absatz 5) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 283 – Drucksache 19/27635 Zu Buchstabe c (Absatz 10 satz 1) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Zu Buchstabe d (Absatz 15) Doppelbuchstabe aa (Nummer 2) und Doppelbuchstabe bb (Nummern 3 und 4) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass Inländer im Sinne des § 2 Absatz 15 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) auch – rechtsfähige – Personengesell- schaften sowie Zweigniederlassungen und Betriebsstätten rechtsfähiger Personengesellschaften sein können. Zu Buchstabe e (Absatz 18 Nummer 2) Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä- higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass Unionsansässige im Sinne des § 2 Absatz 18 AWG auch – rechtsfähige – Personengesellschaften sowie Zweig- niederlassungen und Betriebsstätten rechtsfähiger Personengesellschaften sei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.117.722–1.121.145 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP