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Artikel 72 · BT-Drs. 19/27635 · S. 281

Zu Artikel 72 (Änderung der Designverordnung)

Zu Artikel 72 (Änderung der Designverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b)
Durch die Änderung von § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Designverordnung (DesignV) wird die
eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts hinsichtlich der Anmeldung den juristischen Personen und Perso-
nengesellschaften gleichgestellt. In seiner derzeit geltenden Fassung verlangt die Vorschrift „zusätzlich“ zu den
für juristische Personen und Personengesellschaften erforderlichen Angaben („Name oder Firma, Rechtsform so-
wie Anschrift mit Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort des Sitzes“) bei der Anmeldung durch
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Angabe von Name und Anschrift mindestens eines vertretungsberech-
tigten Gesellschafters.
Infolge der Einführung des Eintragungswahlrechts nach § 707 Absatz 1 BGB-E beschränkt sich der Anwendungs-
bereich des der fehlenden Registerpublizität geschuldeten § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b DesignV
zukünftig auf die nicht im Gesellschaftsregister eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Machen die
Gesellschafter nachträglich einer Schutzrechtsanmeldung von ihrem Eintragungswahlrecht Gebrauch, ist davon
auszugehen, dass es sich um eine Namensänderung im Sinne von § 27 DPMAV handelt, die auf Antrag im De-
signregister vermerkt wird, wenn sie dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen wird.

Zu Nummer 2 (§ 15 Absatz 2 Nummer 2)
Der geltende § 15 Nummer 2 DesignV sieht für die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechts-
inhaber vor, dass der Name und der Wohnsitz aller benannten vertretungsberechtigten Gesellschafter in das De-
signregister eingetragen werden. Diese Sonderregelung ist mit Einführung des Eintragungswahlrechts nach § 707
Absatz 1 BGB-E auf die nicht

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.891 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.111.393–1.113.284 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….

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