Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 61 · BT-Drs. 19/27635 · S. 270
Zu Artikel 61 (Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
Zu Artikel 61 (Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Die Änderung von § 40 GmbHG zielt darauf ab, die Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für alle Beteiligten, insbesondere auch für die Öffentlichkeit, transparenter Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 271 – Drucksache 19/27635 zu machen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Transparenz der Beteiligungsver- hältnisse wird gegenwärtig dadurch gewährleistet, dass nach jeder Veränderung in der Person eines Gesellschaf- ters oder des Umfangs seiner Beteiligung unverzüglich eine Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzu- reichen ist. Der Inhalt der Gesellschafterliste ist dabei auf die Transparenzpflichten des Geldwäschegesetzes aus- gerichtet und soll es dem Nutzer des Transparenzregisters ermöglichen, sich einfach über den wirtschaftlich Be- rechtigten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu informieren. Die rechtliche Bedeutung der Gesellschaf- terliste folgt vergleichbar dem Aktienregister daraus, dass im Verhältnis zur Gesellschaft im Fall einer Verände- rung in der Person des Gesellschafters oder des Umfangs seiner Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur gilt, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist (§ 16 Ab- satz 1 GmbHG). Außerdem knüpft das Gesetz an die Eintragung in der Gesellschafterliste die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen (§ 16 Absatz 3 GmbHG). Hinsichtlich der personenbezogenen Angaben wird in Zukunft danach unterschieden, ob es sich bei dem Gesell- schafter um eine natürliche Person oder – insoweit genauer – um eine juristische Person
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.879 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.063.918–1.075.797 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP