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Artikel 50 · BT-Drs. 19/27635 · S. 260

Zu Artikel 50 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch)

Zu Artikel 50 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch)
Artikel … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung] des Einführungsgesetzes
zum Handelsgesetzbuch enthält Übergangsregelungen.

Zu Absatz 1
Artikel … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung] Absatz 1 EGHGB-E hält
eine Übergangsregelung zur Behandlung von Fällen bereit, in denen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor
Inkrafttreten dieses Gesetzes noch unter Angabe ihrer Gesellschafter als Kommanditist beziehungsweise als un-
beschränkt persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder als Gesellschafter einer offenen
Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Ändert sich der Gesellschafterbestand der Gesellschafter-
Gesellschaft, ordnet § 162 Absatz 1 Satz 2 HGB in der derzeit geltenden Fassung bezüglich eingetragener Kom-
manditisten an, dass diese Änderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist. Nach ganz überwie-
gender Auffassung wird die Vorschrift auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts entsprechend angewendet, die als
unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder als Gesellschafter einer offe-
nen Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen sind (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2012
– 9 W 37/12, juris Rn. 3 = NZG 2012, 667; A. Bergmann, ZIP 2003, 2231, 2235; Krafka, Registerrecht, 11. Auf-
lage 2019, Rn. 604).
Um die Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Angabe ihrer Gesellschafter nicht zu perpetuieren,
schließt Satz 1 Absatz 1 eine Eintragung von späteren Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschafter
aus. Stattdessen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter ihrem Namen als Kommanditist beziehungswe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.041 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.019.620–1.029.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….

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