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Artikel 50 · BT-Drs. 19/27635 · S. 260
Zu Artikel 50 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch)
Zu Artikel 50 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch) Artikel … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung] des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthält Übergangsregelungen. Zu Absatz 1 Artikel … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier Artikel mit Zählbezeichnung] Absatz 1 EGHGB-E hält eine Übergangsregelung zur Behandlung von Fällen bereit, in denen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor Inkrafttreten dieses Gesetzes noch unter Angabe ihrer Gesellschafter als Kommanditist beziehungsweise als un- beschränkt persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder als Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Ändert sich der Gesellschafterbestand der Gesellschafter- Gesellschaft, ordnet § 162 Absatz 1 Satz 2 HGB in der derzeit geltenden Fassung bezüglich eingetragener Kom- manditisten an, dass diese Änderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist. Nach ganz überwie- gender Auffassung wird die Vorschrift auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts entsprechend angewendet, die als unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder als Gesellschafter einer offe- nen Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen sind (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2012 – 9 W 37/12, juris Rn. 3 = NZG 2012, 667; A. Bergmann, ZIP 2003, 2231, 2235; Krafka, Registerrecht, 11. Auf- lage 2019, Rn. 604). Um die Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Angabe ihrer Gesellschafter nicht zu perpetuieren, schließt Satz 1 Absatz 1 eine Eintragung von späteren Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschafter aus. Stattdessen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter ihrem Namen als Kommanditist beziehungswe
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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.019.620–1.029.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP