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Artikel 38 · BT-Drs. 19/27635 · S. 205
Zu Artikel 38 (Änderung der Partnerschaftsregisterverordnung)
Zu Artikel 38 (Änderung der Partnerschaftsregisterverordnung) Zu Nummer 1 (§ 3 Absatz 4) § 3 Absatz 4 der Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)-E regelt mit Blick auf § 4 PartGG-E den registertech- nischen Vollzug des Statuswechsels in eine Partnerschaftsgesellschaft. Der Statuswechsel wird, was den Inhalt der Anmeldung zum Partnerschaftsregister und die Prüfung der Anmeldung durch das Registergericht anbelangt, insoweit der Umwandlung in eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz gleichgestellt. We- gen der Einzelheiten wird auf die Begründung zu § 707c BGB-E Bezug genommen. Zu Nummer 2 (§ 5) Zu Buchstabe a (Absatz 2 Satz 2 und 3) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neufassung von § 2 Absatz 1 PartGG-E, wonach der Name der Part- nerschaftsgesellschaft nicht mehr den Namen mindestens eines Partners sowie die Berufsbezeichnung aller in der Partnerschaftsgesellschaft vertretenen Berufe enthalten muss. Zu Buchstabe b (Absatz 4 Satz 2) Zu Doppelbuchstabe aa (Nummer 1) Durch die Änderung von § 5 Absatz 4 Satz 2 PRV wird der neue Eintragungstatbestand des Statuswechsels in das Gesetz eingeführt. Zu Doppelbuchstabe bb (Nummern 2 bis 3) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung der neuen Nummer 2. Zu Buchstabe c (Absatz 6) Die Änderung von § 5 Absatz 6 PRV steht im Zusammenhang mit der Schaffung des Gesellschaftsregisters. Da zukünftig Eintragungen im Partnerschaftsregister, etwa im Fall eines Statuswechsels, denkbar sind, welche die Nennung einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts enthalten, gibt der bislang verwendete Begriff des „Unternehmensregisters“ mögliche Eintragungsinhalte nicht mehr angemessen wieder. Im Fall eines Statuswechsels einer Partnerschaftsgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezie- hungsweis
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.646 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 776.963–779.609 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP